Präambel

Die Gemeinde  Handewitt betreibt den Kindergarten Weding als öffentliche Einrichtung.

Die Aufgaben des Kindergartens richten sich nach dem in Schleswig-Holstein gültigen Kindertagesstättengesetz (KiTag) einschließlich seiner Mindestverordnung der Landesverordnung (KiTaVo) in der jeweiligen Fassung.

Mit einem von Staat und Gesellschaft anerkannten eigenständigen Betreuungs – und Bildungsauftrag hat der Kindergarten die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Erziehung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen. Dies geschieht durch eine ganzheitliche Erziehung, in der jedes Kind seine eigene Persönlichkeit in allen Bereichen entfalten und entwickeln kann.

Dieser gemeinsame Auftrag erfordert eine gute Zusammenarbeit von Kindergarten, Elternhaus und Träger. Der gewählte Kindergartenbeirat und der Sozialausschuss der Gemeinde wirken beratend, unterstützend und fördernd mit.

Dem Kindergarten Weding als sozialpädagogische Einrichtung der Gemeinde kommt eine herausragende Bedeutung bei der Erschließung von Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten für Kinder und Eltern zu.

Die Gemeinde  Handewitt bietet den Familien im Nahraum von Gemeinwesen und individueller Lebenswelt einen Ort für kontinuierliche und verlässliche Lebensbegleitung als Förderung und Bildung von Krippen- und Vorschulkindern.

Thomas Rasmussen

-Bürgermeister-                                                                     Handewitt, den 05. Januar 2015